Antwort: Leider sind nicht alle Kriege verboten. Aber wenn ein Staat einen anderen Staat angreift, so nennt man das einen Angriffskrieg. Angriffskriege sind immer verboten. Dafür gibt es eine Abmachung, die fast alle Länder unterschrieben haben. In dieser Abmachung steht auch, dass Länder Krieg und Waffengewalt nur einsetzen dürfen, um sich zu verteidigen. Also nicht, um ein anderes Land anzugreifen oder dessen Regierung zu stürzen. Deshalb muss Präsident Putin damit rechnen, dass er später vor einem internationalen Gericht angeklagt wird.
Antwort: Die westlichen Länder versuchen der russischen Regierung mit Sanktionen den Geldhahn
zuzudrehen, damit er nicht mehr Krieg führen kann. Sanktionen ist ein anderes Wort für Strafen. Russische Firmen dürfen zum Beispiel ihre Produkte nicht mehr im Ausland verkaufen. Auch das Geld von Präsident Putin und seinen Freunden wird von den Banken gesperrt, sodass sie es nicht mehr ausgeben können.
Antwort: Eigentlich dürfen Soldaten keine Zivilpersonen angreifen oder töten. Sie dürfen nur
gegen andere Soldaten kämpfen. Trotzdem gibt es keinen Krieg, in dem nur zwischen Soldaten
gekämpft wird. Die russische Armee und ihre Anführer wollen in der Ukraine die Städte erobern
und die Regierung in der Hauptstadt Kiew gefangen nehmen. Darum werden auch Raketen
auf Wohngebiete abgefeuert
Antwort: In Zeitungen, am Fernsehen und in sozialen Netzwerken sehen wir viele Kriegsbilder. Auch auf Instagram, Tiktok oder anderen sozialen Netzwerken gibt es Bilder und Filme vom Krieg. Es gibt auch Leute, die Kriegsszenen herumschicken, weil sie denken, das sähe aus wie in einem Videogame und Gewalt sei normal. Krieg in der richtigen Welt ist nie normal und nie ein Spiel. Am besten schaust du Bilder, die dich belasten, mit einer erwachsenen Person an. Dann kannst du über das, was du siehst, sprechen und sagen, was dir Angst macht.
Warum können nicht alle Menschen in Frieden miteinander leben?
Text: Katja Alves
Hinweis: Das jumi darf mit freundlicher Genehmigung einen Auszug der
Kinderfragen publizieren, die erstmals in der NZZ am Sonntag erschienen sind.
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